Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MM Wohnmobilvermietung

 

Unsere nachfolgenden AGB sollen klare Verhältnisse in der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der MM Wohnmobilvermietung schaffen. Diese gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden und Lieferanten. Die AGB’s werden vom Kunden und Lieferanten mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung.

 

Pflichten des Vermieters
Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrstaugliches und technisch einwandfreies Fahrzeug nebst Zubehör zum Gebrauch. Das Wohnmobil ist Eigentum der M&M Wohnmobilvermietung Falk-Leander Minolts, Ziegelstadelweg 14 89250 Senden.


Pflichten des Mieters
Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung massgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.


Fahrer
Der Fahrer des Wohnmobils muss mindestens 23 Jahre alt und mindestens 12 Monate im Besitze eines gültigen Führerscheines sein (nationale Vorschriften beachten).


Übergabe und Rückgabe des Mietfahrzeugs
Das Mietfahrzeug muss zu den im Mietvertrag festgelegten Zeiten übernommen und zurückgebracht, innen und aussen gereinigt, vollgetankt und ohne erkennbare Mängel abgegeben werden. Die Zeit für den Unterhalt des Mietfahrzeugs geht zu Lasten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Wohnmobil inklusive Inneneinrichtung und Zubehör im gleichen Zustand zurückzugeben. Bei der Übergabe erhält der Mieter eine Inventarliste, die zu kontrollieren ist. Bei Rückgabe des Wohnmobils wird das Inventar anhand der Liste kontrolliert, fehlendes oder defektes Inventar wird dem Mieter verrechnet. Kann der Wagen nicht zur vereinbarten Zeit zurückgebracht werden, ist der Vermieter sofort telefonisch zu benachrichtigen. Ausserdem hat der Mieter einen Zuschlag von Euro 30.-- pro angefangene Stunde zu bezahlen.


Wartung
Der Mieter ist für den vorschriftsmässigen Unterhalt des Wohnmobils verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, alle 500 km den Öl- und Wasserstand sowie den Reifendruck zu kontrollieren. Unterhaltungskosten und Service werden gegen Vorweisung der Quittungen rückvergütet. Für Schäden, die durch mangelhaften Unterhalt des Mieters oder unsachgemässe Behandlung des Wohnmobils entstehen, haftet der Mieter.


Gebühren
Dieselkosten, Verkehrswidrigkeiten, Autobahn-, Tunnel- sowie andere Strassen- und Verkehrsgebühren gehen zu Lasten des Mieters.


Verbot
Im Wohnmobil ist das Rauchen untersagt! Das Mitführen jeglicher Tierart ist verboten! Das Wohnmobil darf nicht überladen werden. Das Wohnmobil darf nicht weitervermietet oder ausgeliehen werden. Die Benützung des Wohnmobils ist für Personen verboten, die unter Medikamenten, Alkohol oder Rauschgifteinfluss stehen. Das Wohnmobil darf nicht für entgeltliche Personen- und Warentransporte verwendet werden. Das Wohnmobil darf nicht benutzt werden, um Fahrzeuge oder Gegenstände jeder Art zu stossen oder zu ziehen.


Haftung
Der Vermieter kann für Verluste oder Schäden, die dem Mieter infolge einer Panne oder eines Unfalls, oder im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten Wohnmobils entstehen, nicht haftbar gemacht werden. Der Mieter haftet, wenn er das gemietete Fahrzeug beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht.
Übertretungen von Verkehrsvorschriften
Für die Folgen von Verkehrsverletzungen, Bußen wegen Übertretung von Verkehrsvorschriften jeder Art, Überschreitung von Parkzeiten, Mautgebühren etc. haftet der Mieter. Bei Nachforderung der Mautgebühren aus Norwegen wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,-- € fällig.


Reparaturen
Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich zuerst dem Vermieter zu melden. Dieser entscheidet, wie und wo der Wagen repariert wird. Reparaturen, die ausgeführt werden ohne den Vermieter informiert zu haben, sind vom Mieter grundsätzlich selber zu tragen. Reparaturkosten werden nur gegen Vorlage der Quittung und Rückgabe der defekten Ersatzteile zurückerstattet.


Unfall
Jeder Unfall ist sofort der örtlichen Polizeistation zu melden. Ebenso muss der Vermieter sofort telefonisch benachrichtigt werden (Tel.-Nr. 0049/ 017630718013). Der Mieter ist verpflichtet ein Unfallprotokoll auszufüllen. Das Unfallprotokoll muss vollständig mit Namen und Adressen aller Beteiligten und etwaiger Zeugen ausgefüllt sein, sowie der amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge.


Schäden
Bei einem Schaden ist der Mieter verpflichtet alles zu unternehmen, um den Schaden möglichst klein zu halten und sofort den Vermieter zu informieren. Schäden, die durch den Mieter am Wohnmobil entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Für Verlust oder Beschädigung des Eigentums des Mieters haftet dieser selbst, ebenso für die ordnungsgemässe Rückgabe der Fahrzeugpapiere.


Fahrzeug Versicherung
Unsere Fahrzeuge sind Vollkasko/ Teilkasko versichert, 100 Mio pauschal, max 15 Mio. pro Person (Selbstbehalt Euro 1000,- pro Schadensfall). Der Selbstbehalt ist in jedem Fall vom Mieter zu tragen, ebenso anfällige von der Versicherung abgelehnte Schäden, wie Grobfahrlässigkeit z. B. wegen Alkohol, unsachgemässer Bedienung etc. Für Elementarereignisse wie Sturm (Mindestens 75km/h, Hagel und Einbruch) muss ein Protokoll vom Platzwart oder der Polizei (Einbruch und Unfall) für die Versicherung erstellt werden. Schäden sind sonst vom Mieter zu tragen. Schäden im Wohnraum des Fahrzeuges, welche nicht von einer Kollision stammen, sind nicht versichert und gehen zu Lasten des Mieters. Bei der Fahrzeugübernahme ist der Selbstbehalt in Form einer Kaution in bar zu hinterlegen und wird unter Vorbehalt von Unfall- und sonstigen Schäden nach Rückgabe des Mietfahrzeuges (in einwandfreiem Zustand) dem Mieter zurückbezahlt.


Annullierungskosten-Versicherung
Wir empfehlen Ihnen eine solche Versicherung abzuschliessen. Falls Sie vom unterzeichneten Vertrag zurücktreten, entstehen Ihnen Annullierungskosten wie sie unter "Rücktritt aus dem Mietvertrag" beschrieben sind.


Rücktritt aus dem Mietvertrag
Wenn das Wohnmobil nicht bezogen oder die vorgesehene Mietdauer nicht voll ausgenützt wird, ist der Mietzins dennoch geschuldet. Der Rücktritt ist dem Vermieter mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Bei Rücktritten bis 90 Tage vor Mietbeginn ist eine Annullierungskostengebühr von Euro. 250,-- zu begleichen, für Absagen bis 61 Tage vor Abreise wird 20% der Miete verrechnet, jedoch mindestens 250,- €. Bei 60 bis 31 Tage wird 50% der Miete verrechnet und 30 bis 0 Tage vor Abreise 100% vom Mietpreis verrechnet.


Ist der Mieter aus triftigen Gründen verhindert, seine Ferien anzutreten, darf er einen Ersatzmieter an den Vermieter vermitteln. Kann die Lücke in der Mietdauer weder durch den Mieter noch durch den Vermieter selbst gefüllt werden, hat der Mieter 100% der Miete zu entrichten.


Wird die Übergabe des Wohnmobils durch ein unvorhersehbares Ereignis verunmöglicht, wie z.B. Nichtrückgabe, Zerstörung oder bei Beschädigung ausfällt, bemühen wir uns um ein Ersatzfahrzeug, wir sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Sollten wir kein Fahrzeug finden, erhalten Sie alle geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Weitere Forderungen können bei uns nicht geltend gemacht werden.


Reinigung
Das Wohnmobil muss besenrein abgegeben werden. In jedem Fall müssen die Toilette im Innenraum und die Toilettenkassette geleert und gereinigt sein. Sollte dies nicht erfolgt sein, ist eine Gebühr von 80,- € zu entrichten.
Die Endreinigung kostet den Mieter außen 30,- € und innen 40,- €.
Die Endreinigung kann auch vom Mieter selbst durchgeführt werden, allerdings muss das Wohnmobil dann so sauber sein, dass nicht nachgeputzt werden muss. Dem Mieter entstehen in diesem Fall keine weiteren Kosten. Wir bitten um Verständnis, dass eine Reinigung vom Mieter nicht bei uns vor Ort durchgeführt werden kann.


Sollte bei der Rücknahme oder der Reinigung des Fahrzeugs durch uns festgestellt werden, dass widerrechtlich ein Tier mitgeführt wurde (Nachweis durch Haare, vergessenes Futter etc.) wird Ihnen ein Betrag von 250,-- € in Rechnung gestellt.
Sollte widerrechtlich im Fahrzeug geraucht worden sein, ist eine Gebühr von 450,-- € zu begleichen, dies kann auch noch im Nachhinein, bei der Endreinigung des Fahrzeugs durch den Vermieter, in Rechnung gestellt werden.
Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht vollgetankt sein, wird pro Liter 2,50 € verrechnet.